Wohl dem, der vorgesorgt hat
Sie managen einen wertvollen Tierbestand. Als verantwortlicher Betriebsleiter nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Seuchen- und Krankheitsrisiken abzuwenden. Doch auch optimale Seuchenprophylaxe und ein perfektes Gesundheitsmanagement geben keinen 100%igen Schutz vor unerwartet hohen finanziellen Einbußen durch Tierseuchen oder Krankheitsereignisse.
Das Risiko, indirekt betroffen zu sein, ist 550-mal höher als das Risiko direktes Opfer zu werden. Die Folgen sind umso gravierender. Die Wahrscheinlichkeit, einmal in einem Beobachtungsgebiet zu liegen, ist um ein Vielfaches höher als die eines Seuchenausbruchs in Ihrem Betrieb.
Seuchenausbruch auf dem eigenen Hof – Faktor 1
Lage im Sperrbezirk – Faktor 70
Lage im Beobachtungsgebiet – Faktor 550
Die Tierseuchenkasse zahlt nur bei Tötung – nicht bei der Sperre.
Stellen Sie sich die Frage:
Was passiert, wenn…
… es in Ihrer Nähe zu einem Seuchenausbruch kommt und Ihr Zucht- oder Mastbetrieb für mehrere Monate in ein Beobachtungsgebiet fällt …
- Erzeugnisse (z.B. Ferkel oder Mastschweine) können nicht mehr vermarktet werden
- Tötung aufgrund von Platzmangel
- Kosten laufen weiter und steigen an
- Erhöhte Tierverluste
- Preisabschläge, da die Tiere das optimale Vermarktungsgewicht überschreiten
… es in Ihrem Betrieb zu einer massiven Tiererkrankung Ihres Viehbestandes kommt …
- Rückgang der Leistung/-qualität
- Höhere Tierarzt- / Desinfektionskosten
- Vermehrte Selektion therapieresistenter Tiere; Anstieg der Remontierung
- Erhöhte Futterkosten
… und Sie keine Ertragsschadenversicherung bei der R+V/VTV haben?
Wir beraten Sie schnell und unkompliziert!
Ihre Ansprechpartner:
Frau Sabine Lange, Tel.: 0395 / 430 92 11 oder
Frau Bärbel Ehmcke, Tel.: 0381 / 49 60 23 oder 0151 / 26 41 40 35, E-Mail: Baerbel.Ehmcke@ruv.de