Immer mehr Gesetze und Auflagen steigern das Risiko für Landwirte, ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Als Teil der R+V-AgrarPolice sichert die Rechtsschutzversicherung hierbei das Kostenrisiko ab – Dank des Baustein-Prinzips genau zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse.

Beispiele aus der Praxis: Hier hilft die R+V-Rechtsschutzversicherung

  • Ein Mitarbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb wird aufgrund mehrfach unentschuldigten Fehlens gekündigt. In diesem Fall kann die eingereichte Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters erfolgreich abgewehrt werden.
  • Ein Landwirt hat einen neuen Mähdrescher gekauft, bei dem schon in der ersten Erntesaison erhebliche Mängel auftreten. Die R+V trägt hier die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, um die Garantiehaftung zu erwirken und für angemessenen Ersatz oder Reparatur zu sorgen.

 

Immer inklusive: Kennen Sie schon diese Standard-Bausteine?

  1. Alle auf den Betrieb zugelassene Fahrzeuge sind mitversichert.
  2. Selbstgenutzte Immobilien sind automatisch mitversichert.
  3. Im landwirtschaftlichen Bereich ist der betriebliche Vertragsrechtsschutz enthalten. Vertragliche Streitigkeiten z.B. mit z.B. Kunden oder Dienstleistern sind daher mitversichert.
  4. Die Mitarbeiter des versicherten Betriebes sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit mitversichert.
  5. „Ferien auf dem Bauernhof“ – bis zu 25 Ferienwohnungsbetten sind mitversichert.
  6. Bis zu acht Pensionspferde und bis zu zehn Zuchtpferde sind automatisch mitversichert.

 

Einfach zubuchbar: Diese Zusatz-Bausteine bieten einen Mehrwert!

  1. Absicherung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen den Unternehmer (z.B. beim Vorwurf der Steuerhinterziehung und Umweltvergehen) durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz.
  2. Nebenbetriebe wie Hofläden sind bis zu einem Gesamtjahresbrutto-Umsatz von 100.000 Euro ebenfalls mitversicherbar.
  3. Verwaltungs-Rechtsschutz bei der Kürzung von EU-Subventionen, die an die Einhaltung der Cross-Compliance-Richtlinien gekoppelt sind (Bereiche Umwelt- und Tierschutz sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze)
  4. Erweiterter Immobilienrechtsschutz (Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten, steuerliche Bewertung von Grundstücken sowie Erschließungs- und Anliegerabgaben bis 30.000 Euro)
  5. Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 500 kWp im Rahmen des Bausteins Photovoltaik-Rechtsschutz.

 

Kontaktieren Sie hierzu die Berater der Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice und dem Rechtsschutz-Baustein erhalten Sie unter www.rundv.de/rechtsschutzversicherung.