Der Kampf um qualifizierte Mitarbeiter ist eine der zentralen Herausforderungen des deutschen Mittelstands. Um gut ausgebildete Mitarbeiter für sich zu gewinnen, muss man als Arbeitgeber überzeugen. Eine Möglichkeit dafür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), die Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Vorteile bringt.
Talente und Erfahrungen im Unternehmen halten – die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
Die gesetzliche Altersvorsorge reicht heute nicht mehr aus – das wissen auch Ihre Mitarbeiter. Das Thema wird angesichts der demographischen Entwicklung immer wichtiger, denn schon heute ist von einem „War for talents“ die Rede. Für viele Arbeitgeber ist die bAV zur langfristigen Mitarbeiterbindung daher ein wichtiges Instrument. Derzeit nutzen aber längst nicht alle dieses Angebot. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der bAV seiner Beschäftigten, wird die Betriebsrente noch interessanter und stärkt so Ihre Position als Arbeitgeber, der einen Mehrwert für Mitarbeiter schafft.
So profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der bAV im Landwirtschaftlichen Versorgungswerk der R+V
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die R+V-Direktversicherung, die als Betriebsrente vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Bei Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kapitalauszahlung oder einen Anspruch auf regelmäßige lebenslange Rentenzahlungen – und zwar unabhängig von Schwankungen an den Kapital-märkten sowie der Zinsentwicklung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) finanziert. Und so funktioniert’s: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Auszahlung eines Teils seines Bruttoeinkommens zugunsten einer Betriebsrente. Dabei profitiert der Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen, denn der umgewandelte Teil des Einkommens ist innerhalb gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Je höher der Steuersatz, desto deutlicher ist diese Ersparnis.
Für die bAV sprechen weitere Vorteile: So bleibt diese auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet, denn in der Ansparphase erfolgt keine Anrechnung der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften auf das Arbeitslosen-geld. Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers braucht sich der Arbeitnehmer nicht zu sorgen. Seine Versorgungsanwartschaften und -leistungen unterliegen bei Entgeltumwandlung von Anfang an dem gesetzlichen Insolvenzschutz. Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann er seinen bAV-Vertrag sogar mitnehmen. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber: Beiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar und senken damit Ihren Unternehmensgewinn. Außerdem fallen keine Beiträge an den PensionsSicherungsVerein zur Insolvenzsicherung an. Die Attraktivität Ihres bAV-Angebots erhöht sich zusätzlich um die aufwandsneutrale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis von 15% als Zuschuss zur bAV an Ihre Mitarbeiter. Das gilt für neue Verträge seit 2019 sowie für bestehende ab 2022 gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Setzen Sie auf einen starken Partner – mit der R+V Versicherung
Angesichts dieser Vorteile fragt man sich, weshalb so viele Unternehmen noch zögern, ihren Mitarbeitern aktiv eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ unterstützt Sie die R+V Versicherung als starker Partner beim administrativen Aufwand mit spezifischer Kompetenz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ruv.de.