Der Kampf um qualifizierte Mitarbeiter ist eine der zentralen Herausforderungen des deutschen Mittelstands. Um gut ausgebildete Mitarbeiter für sich zu gewinnen, muss man als Arbeitgeber überzeugen. Eine Möglichkeit dafür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), die Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Vorteile bringt.
Talente und Erfahrungen im Unternehmen halten – die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
Die gesetzliche Altersvorsorge reicht heute nicht mehr aus – das wissen auch Ihre Mitarbeiter. Das Thema wird angesichts der demographischen Entwicklung immer wichtiger, denn schon heute ist von einem „War for talents“ die Rede. Für viele Arbeitgeber ist die bAV zur langfristigen Mitarbeiterbindung daher ein wichtiges Instrument. Derzeit nutzen aber längst nicht alle dieses Angebot. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der bAV seiner Beschäftigten, wird die Betriebsrente noch interessanter und stärkt so Ihre Position als Arbeitgeber, der einen Mehrwert für Mitarbeiter schafft.
So profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der bAV im Landwirtschaftlichen Versorgungswerk der R+V
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die R+V-Direktversicherung, die als Betriebsrente vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Bei Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kapitalauszahlung oder einen Anspruch auf regelmäßige lebenslange Rentenzahlungen – und zwar unabhängig von Schwankungen an den Kapitalmärkten sowie der Zinsentwicklung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) finanziert. Und so funktioniert es: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Auszahlung eines Teils seines Bruttoeinkommens zugunsten einer Betriebsrente. Dabei profitiert der Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen, denn der umgewandelte Teil des Einkommens ist innerhalb gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Je höher der Steuersatz, desto deutlicher ist diese Ersparnis.
Für die bAV sprechen weitere Vorteile: So bleibt diese auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet, denn in der Ansparphase erfolgt keine Anrechnung der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften auf das Arbeitslosengeld. Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers braucht sich der Arbeitnehmer nicht zu sorgen. Seine Versorgungsanwartschaften und -leistungen unterliegen bei Entgeltumwandlung von Anfang an dem gesetzlichen Insolvenzschutz. Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann er seinen bAV-Vertrag sogar mitnehmen. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber: Beiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar und senken damit Ihren Unternehmensgewinn. Außerdem fallen keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung an. Die Attraktivität Ihres bAV-Angebots erhöht sich zusätzlich um die aufwandsneutrale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis von 15 Prozent als Zuschuss zur bAV an Ihre Mitarbeiter. Das gilt für neue Verträge seit 2019 sowie für bestehende ab 2022 gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Aber auch mit einer Gruppenunfallversicherung haben Arbeitgeber bei der R+V Vorteile: In vielen Betrieben arbeiten Mitarbeiter vorwiegend im Außenbereich und sind so einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Sollte Ihrem Mitarbeiter dort etwas Schwerwiegendes zustoßen, reichen die Leistungen aus der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft oft nicht aus. Zudem haben viele Arbeitnehmer meist keine oder nur eine unzureichende private Unfallversicherung. Mit der Gruppenunfallversicherung der R+V haben Sie als Arbeitgeber einen vollumfänglichen Versicherungsschutz bei geringen Monatsbeiträgen, steuerlich abzugsfähigen Beiträgen und attraktiven Leistungen auch bei kleinen Unfällen. Ihre Mitarbeiter profitieren auch bei diesem Mitarbeiterbindungskonzept. Denn diese sind in der vollwertigen Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung auch weltweit bei Freizeitunfällen abgesichert, zum Beispiel beim Sport oder auf Reisen. Zudem werden diese Leistungen nicht mit bestehenden Unfallversicherungen verrechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt. Weitere Vorteile: Kapitalleistung bei Invalidität, Krankenhaustagegeld sowie eine Auszahlung im Todesfall.
Setzen Sie auf einen starken Partner – mit der R+V Versicherung:
Angesichts dieser Vorteile fragt man sich, weshalb so viele Unternehmen noch zögern, ihren Mitarbeitern aktiv eine bAV oder Gruppenunfallversicherung anzubieten. Mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ unterstützt Sie die R+V Versicherung als starker Partner beim administrativen Aufwand mit spezifischer Kompetenz.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort. Wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Jana Köthe Tel.: 0151 26410945 E-Mail: Jana.Koethe2@ruv.de
Bärbel Ehmcke Tel.: 0151 26414035 E-Mail: Baerbel.Ehmcke@ruv.de