Für Unternehmen gehören die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die D&O-Versicherung für das Management (Directors & Officers) meist zum gewöhnlichen Rundumschutz dazu, Vereine sind sich ihrer Risiken dagegen oft weniger bewusst. Fünf wichtige Fragen zum finanziellen Schutz im Ehrenamt
Ob im Einsatz für die freiwillige Feuerwehr, den Fußballverein oder die Kirche: Zahlreiche gesellschaftlich relevante Organisationen könnten ohne die ehrenamtliche Unterstützung Freiwilliger nicht existieren – über die finanziellen Risiken sind sich diese jedoch oft nicht bewusst. Vor allem das Engagement von Vorstandsmitgliedern im Verein kann bei Fehlern schnell teuer werden.
Welche Schäden sind für Vereine nicht automatisch abgesichert?
Viele! Seit 2009 gilt zwar eine neue Haftungsbeschränkung für Vereinsvorstände und besondere Vertreter (§31a BGB), doch die Reform gewährt – in Abhängigkeit von der Höhe der Vergütung und unter Beibehaltung der bisherigen, ungünstigen Beweislastumkehr – lediglich Freistellungsansprüche gegenüber dem Verein, nicht aber gegenüber Dritten. Noch immer können diese ihre Ansprüche selbst bei nur leichter Fahrlässigkeit unmittelbar geltend machen und damit sowohl den Verein als auch seine Vorstände persönlich finanziell belasten. Ist die jährliche Vergütung höher als 840 EUR sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Betroffene nach wie vor unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Genügt für Ehrenamtler nicht eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Nur für Personen, die keine offiziellen Vereinsvertreter sind. Alle anderen – insbesondere Personen, die mit Vereinsgeldern hantieren oder Zahlungsströme beaufsichtigen, sollten sich unbedingt über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten informieren.
Welche Versicherungen sind empfehlenswert?
Ein Muss für Vereine ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie schützt sowohl das Vereins- als auch das Privatvermögen der betroffenen Mitglieder bei Schäden, die der Verein oder Außenstehende erleiden. Zum persönlichen Schutz sollte für die Vereinsorgane zusätzlich eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abgeschlossen werden, um deren besonderem Absicherungsbedürfnis Rechnung zu tragen.
Warum sollte man sowohl eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als auch eine D&O-Versicherung abschließen – reicht eine nicht aus?
Nur mit beiden Produkten sind sowohl das finanzielle Fortbestehen des Vereins als auch das Privatvermögen seiner Organe nachhaltig geschützt, nur wenige Überschneidungen verbinden die Versicherungsdeckungen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz haftet ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand ebenso für Fehler wie in einer leitenden Position in Unternehmen.
Sind die Versicherungen auch für Betriebe notwendig?
Beide Versicherungen sind auch für die meisten wirtschaftlichen Betriebe dringend zu empfehlen – je größer das Unternehmen, desto teurer können Fehler werden. Als erfahrener Partner und einer der führenden Versicherer in diesem Segment bietet die R+V Versicherung verschiedene Lösungen für Unternehmen und Vereine an. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der VVB, Frau Jana Köthe, Mobil 0151-26410945 oder per E-Mail unter AgrarKompetenzCenter@ruv.de.