Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten – neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen.

Überraschend geraten Unternehmen in eine strittige Rechtslage

Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

Versicherbar sind

    • alle land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe (auch Pferdezuchtbetriebe mit maximal 25 Zuchtpferden), die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufs-genossenschaft angehören,
    • unabhängig von ihrer Gewerbesteuerpflicht und Rechtsform.
    • Die Beschränkung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe ist seit 2006 entfallen.

Die Rechtsschutz-Absicherung für landwirtschaftliche Betriebe besteht aus der Grundabsicherung und den Zusatzbausteinen

    • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)CrossCompliance-Rechtsschutz (CCRS)
    • Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe (LNB)
    • Rechtsschutz für vorübergehende Vermietung (zum Beispiel „Ferien auf dem Bauernhof“)
    • Rechtsschutz für im versicherten Betrieb eingestellte Pensionspferde
    • Vermieter-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Landwirte:

Versichert sind

    • der Landwirtschaftliche Betrieb;
    • der Privatbereich für den Inhaber, seinen Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder. Mitversichert sind auch Hoferben und Altenteiler sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder;
    • alle privat und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht nur für Personenwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge);
    • alle in Deutschland gelegenen privat selbst-genutzten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Gebäude. Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Gebäude und insbesondere vermietete Wohnungen müssen separat abgesichert werden.

Nicht versicherbar sind

    • alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, sowie
    • gewerbesteuerpflichtige oder von der Gewerbesteuer befreite Biogasanlagen, Hofläden, Lohndrusch, Lohnmaschinenbetriebe, Holzrückbetriebe, Fischzuchten, Pelztierfarmen, Garten- und Landschaftsbaubetriebe und Gärtnereien.

Weitere Informationen zur Grundabsicherung und Zusatzbausteinen Ihres landwirtschaftlichen Betriebes erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort.

 

               Ihre Ansprechpartnerinnen:

Jana Köthe                                                       Bärbel Ehmcke

Tel.: 0151 26410945                                 Tel.: 0151 26414035

E-Mail: Jana.Koethe2@ruv.de               E-Mail: Baerbel.Ehmcke@ruv.de